Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Parkhotels Oberstaufen (nachfolgend „Hotel“ genannt).
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Das Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen Dritter.
3.3. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
3.5. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Gastes (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen (No Show)
4.1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
4.2. Erfolgt diese nicht, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.3. Das Hotel wird sich im Falle nicht in Anspruch genommener Zimmer um anderweitige Vermietung bemühen.
4.4. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.5. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.6. Stornierungsbedingungen:
Kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise möglich.
Bei Stornierung bis 3 Tage vor Anreise werden 50% des Gesamtbetrags fällig.
Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise werden 90% des Gesamtbetrags berechnet.
5. Rücktritt des Hotels
5.1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
5.3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
7. Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
7.2. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
7.3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB).
7.4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
8.4. Es gilt deutsches Recht.
8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.